Neu! Bundesrat akzeptiert fortschrittliche Regelung für Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen

am 10. März 2017

Optimismus breitet sich aus: Einer telefonischen Auskunft aus dem Pressezentrum des Bundesrates zufolge sind die beiden Änderungsanträge zu Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen auf der heutigen Plenarsitzung abgelehnt worden. Damit gilt nun die (bessere) Verwaltungsanordnung, die die Bundesregierung vorgeschlagen hatte!

Im Wortlaut heißt die neue Anordnung nun:

“Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, – tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig und körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (wie z B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhtem Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306).

Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeiten verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z.B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z.B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und auf höchsten 300 m Länge zu begrenzen.

Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind (soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.”

 

Damit lässt sich leben und vor allem: nachweisen, wie groß die Vorteile Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen sein können! Wir freuen uns jetzt auf die offizielle schriftliche Bestätigung – und dann auf viele neue Hauptstraßen mit mehr Sicherheit und Lebensqualität!

 

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