Was ist eine Europäische Bürger-Initiative (EBI) ?

Die Europäische Bürger-Initiative ist ein Volksbegehren auf EU-Ebene. Die Besonderheit dabei: die Unterschriften dürfen sowohl online als auch mit ausgedruckten Unterschriftenlisten gesammelt werden. Das ist weltweit einzigartig für ein politisches Instrument von solcher Bedeutung.

Die gesetzliche Grundlage: Das Recht auf eine Europäische Bürger-Initiative ist eines der Kernstücke im Lissabon-Vertrag, dem revidierten Vertrag der EU. Es wurde im Jahr 2009 eingeführt. (Article 11 paragraph 4).
Die konkreten Anforderungen und Verfahrensweisen wurden 2011 in der  Regulierung 211/2011 festgelegt, und seit dem 1. April 2012 können EBI s konkret eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger der EU haben nun die Möglichkeit, die Gesetzgebung der Union zu beeinflussen und ihre eigenen Vorschläge auf die Tagesordnung der EU-Kommission zu setzen, soweit sie im Kompetenzbereich der EU liegen. Die EBI ist das erste grenzüberschreitende direkt-demokratische Recht der Welt.

Schritte zu einer erfolgreichen Europäischen Bürger-Initiative
1)     Um eine EBI zu starten, muss man einen BürgerInnen-Ausschuss gründen, der aus mindestens 7 Personen aus mindestens 7 verschiedenen Mitgliedsländern besteht.
2)     Der BürgerInnen-Ausschuss kann seinen EBI-Text bei der EU-Kommission einreichen. Die Kommission hat dann bis zu 2 Monate Zeit zu prüfen, ob die angemeldete EBI formaljuristisch korrekt ist: zum Beispiel, ob der Vorschlag in den Kompetenzbereich der EU fällt. Sind alle Vorausetzungen erfüllt, wird die EBI registriert.
3)     Die Registrierung ist gleichzeitig der Startschuss, um innerhalb von 12 Monaten mindestens 1 Millionen Unterschriften zu sammeln. Die Unterschriften müssen aus mindestens 7 verschiedenen Ländern kommen, wobei jedes dieser 7 Länder ein spezielles Quorum zu erfüllen hat. Die Unterschriften können online und offline gegeben werden.
4)     Spätestens 365 Tage später müssen die OrganisatorInnen ihre Unterschriften zusammen haben und an die nationalen Behörden der teilnehmenden Länder senden. Dort werden die Unterschriften dann verifiziert. Die Behörden haben dazu maximal 3 Monate Zeit.
5)     Die Bescheinigungen über die gültigen Unterschriften werden zurück an die OrganisatorInnen geschickt, die sie am Ende gesammelt an die Kommission weiterleiten.
6)     Sind tatsächlich genügend gültige Unterschriften zusammen gekommen, ist die Kommission verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten das Thema der EBI eingehend zu prüfen, eine Lösung vorzuschlagen und zu erklären, wie sie damit vorzugehen gedenkt.

Die Kommission ist zwar nicht verpflichtet, dem Vorschlag der EBI zu entsprechen, sie muss ihn aber ernsthaft prüfen. Gegebenenfalls leitet sie dann ein gesetzgebendes Verfahren ein, das den üblichen gesetzgebenden Verfahren der EU entspricht. Etwa 2 – 3 Jahre später könnte aus dem Vorschlag dann ein Gesetz geworden sein.

 Die ersten EBIs wurden am 1. April 2012 eingereicht, dem allerersten Tag, an dem das möglich war. Deshalb ist das Ganze noch völliges Neuland für alle Beteiligten. Niemand hat bisher Erfahrungen mit dem gesamten Prozess.

 Mehr Informationen:

Nichtregierungs-Organisationen:
European Civil Society House  
Democracy International
Initiative for the European Citizens´Initiative

EU-Kommission:
Commission ECI Website and Official Register
Commission ECI “Point of contact”

 

 

 

 

3 Kommentare

  1. Der Bürgermeister unserer rd. 8000-Seelen-Marktgemeinde behauptet, die vielbefahrene Hauptstraße durch die Ortsmitte dürfe nicht als Tempo 30-Zone eingerichtet werden, da sie eine Staatsstraße sei. Stimmt das?

    • Das stimmt halb. Die Marktgemeinde selber kann die Tempo-30-Zone tatsächlich nicht selber einrichten. Für eine Staatsstraße muss sie das bei der übergeordneten Behörde beantragen. Es spricht aber nichts dagegen, solch einen Antrag zu stellen. Es muss begründet werden, dass die Ausweisung von Tempo 30 aus Gründen von Sicherheit oder Lärmschutz notwendig ist. Durchaus möglich, dass der Antrag genehmigt wird.
      Vielleicht lohnt sich ein Versuch. Viel Erfolg!

  2. Das schlimmste an der Autofahrerei ist – wie so oft – etwas ganz Banales:
    Kinder spielen mit Elektroautos, die auf Knopfdruck fahren und sofort stehen bleiben. Die haben keinen Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt.
    Ich bin mir sicher nur wenige Erwachsene würden sich freiwillig hinters Steuer setzen, wenn ihnen bewusst wäre, wieviel gefährlicher ein echtes Auto ist im Vergleich zu einem Spielzeugauto!

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *